1.
Übersicht
Sicher
spielen auf geprüften Spielplätzen und Skateanlagen
Die die Sicherheit
der
Kinder ist nicht nur den Eltern ein wesentlicher Aspekt im
täglichen Leben,
auch auf dem Spielplatz. Durch mangelhafte Wartung passieren jedoch auf
Kinderspielplätzen immer wieder Unfälle auf Grund von
defekten Spielgeräten.
Jeder Betreiber von öffentlich zugänglichen
Spielplatzanlagen ist im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht gesetzlich verpflichtet, den sicheren Betrieb
der
Spielgeräte zur Erfüllung der
Verkehrssicherungspflichte zu gewährleisten.
Zu
öffentlich zugänglichen
Spielanlagen zählen z.B.: Spielplätze und
Skateanlagen in
·
Wohnungsgesellschaften,
Wohnungsgenossenschaften, Wohn-GbR´s
·
Städten,
Gemeinden, Kommunen und Ämter
·
Kitas,
Kinderkrippen, Hort, Jugendeinrichtungen, Kinderheime,
·
Kliniken,
Mutter-Kind-Kurheime, Reha-Einrichtungen
·
Gaststätten,
Hotels , Pensionen , Ferienanlagen und Tourismusverbänden
·
Gartenvereinen
, Campingplätzen,
·
Kirchlichen
Einrichtungen, Kirchenkreise
Die Sicherheit der
Spielgeräte überprüfen nach der Normenreihe
DIN EN 1176. Wir übernehmen die Inspektion
von Spielplätzen und Spielgeräten –
in Schulen, Kindergärten und in öffentlich
zugänglichen Anlagen als
Jahreshauptinspektion und operative Inspektion.
Die
Prüfergebnisse werden
so dargestellt, dass Gefahren effektiv beseitigt werden können
und die Qualität
der Geräte sowie deren Wartung und somit die Sicherheit zu
verbessert werden
kann.
2.
Unsere
Leistungen
Prüfungen
für
Spielplätze Spielgeräte und Skateanlagen
Unsere Experten
untersuchen Ihre Spielplätze und Spielgeräte von
Grund auf. Wir bieten Ihnen
folgende Dienstleistungen an:
·
Operative
Inspektion, Bestandsaufnahme, Maß- und Sichtprüfung
nach DIN EN 1176 für
Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, DIN EN 14960
für aufblasbare Spielgeräte
und DIN EN 15312 für frei zugängliche
Multisportgeräte
·
Jährliche
Inspektion (allgemeine Betriebssicherheit, Standfestigkeit) durch
zertifizierte
Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161
·
Schulung
von Mitarbeitern bezüglich regelmäßiger
Inspektionsinhalte und deren
Dokumentation nach Vorgaben der DIN EN 1176-7:2008 (Anleitung
für Installation,
Inspektion, Wartung und Betrieb)
·
Abnahmeprüfungen
vor Inbetriebnahme neu aufgestellter Geräte. Der
Prüfungsumfang ist ähnlich der
jährlichen Hauptinspektion nach DIN EN 1176.
3.
Beispiele
für Spielgeräte
·
Schaukeln
·
Rutschen
·
Seilbahnen
·
Karussells
·
Wippgeräte
·
Klettergerüste
·
Aufblasbare
Spielgeräte
·
Multisportgeräte
4.
Informationen
DIN
EN 1176 – Die Norm für mehr Sicherheit auf dem
Spielplatz
Die
europäische Norm DIN
EN 1176 setzt die sicherheitstechnischen Anforderungen an
Spielplatzgeräte und
Spielplatzböden fest. Alle Spielgeräte, die auf
öffentlich zugänglichen
Spielplätzen stehen, müssen diesen Anforderungen
entsprechen. Dies trifft auch
auf Spielplätze in Schulen und Kindertagesstätten zu.
Die Norm DIN EN
1176
besteht aus insgesamt neun Teilen, welche jeweils Anforderungen und
Prüfverfahren für diverse Spielgeräte
beinhalten.
·
Teil
1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und
Prüfverfahren
·
Teil
2: Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
·
Teil
3: Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
·
Teil
4: Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
·
Teil
5: Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
·
Teil
6: Anforderungen und Prüfverfahren für
Wippgeräte
·
Teil
7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
·
Teil
10: Anforderungen und Prüfverfahren für
vollständig umschlossene Spielgeräte
·
Teil
11: Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
Weitere
Normen zur Sicherheit von Spielanlagen und Spielflächen
·
DIN
EN 1177 Stoßdämpfende
Spielplatzböden
·
DIN
EN 18034 "Spielplätze
und Freiräume
zum Spielen" Anforderungen und Hinweise für die Planung und
den Betrieb
·
DIN
EN 14974: Anlagen für Benutzer von Rollsportgeräten -
Sicherheitstechnische
Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN
14974:2006
·
DIN
EN 15312: Frei zugängliche Multisportgeräte -
Anforderungen einschließlich
Sicherheit und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 15312:2007
·
DIN
18024-1: Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen,
Plätze, Wege, öffentliche
Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze;
Planungsgrundlagen
·
DIN
18034: Spielplätze und Freiräume zum Spielen -
Anforderungen und Hinweise für
die Planung und den Betrieb
·
DIN
33942: Barrierefreie Spielplatzgeräte - Sicherheitstechnische
Anforderungen und
Prüfverfahren
Regelungen
und Informationen der Unfallkassen
·
DGUV
Information 202-018 (bisher: BG/GUV-SI 8013) Klettern in
Kindertageseinrichtungen und Schulen
·
DGUV
Information 202-019 (bisher: GUV-SI 8014) Naturnahe Spielräume
·
DGUV
Information 202-022 (bisher: GUV-SI 8017)
Außenspielflächen und
Spielplatzgeräte
·
DGUV
Information 202-023 (bisher: GUV-SI 8018) Giftpflanzen - Beschauen,
nicht
·
DGUV
Information 202-033 (bisher: BG/GUV-SI 8033) Minitrampolin - mit
Leichtigkeit
und Sicherheit
·
DGUV
Information 202-063 (bisher: GUV-SI 8073, Schulhöfe
·
DGUV
Information 202-072 (bisher: GUV-SI 8082) Seilgärten in
Kindertageseinrichtungen und Schulen
·
DGUV
Information 202-081 (bisher: BG/GUV-SI 8095) Trampoline in
Kindertageseinrichtungen und Schulen
·
DGUV
Regel 102-002 (bisher: BG/GUV-SR S 2) Kindertageseinrichtungen
·
DGUV
Vorschrift 81, (bisher GUV-V S1) Unfallverhütungsvorschrift
Schulen
·
DGUV
Vorschrift 82 (bisher: GUV-V S 2) Kindertageseinrichtungen
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